Wofür ist der Betriebsarzt zuständig?
Fachbeitrag

Wofür ist der Betriebsarzt zuständig?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen von einem Betriebsarzt hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz betreut wird. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ein Betriebsarzt steht seinem Auftraggeber, dem Arbeitgeber eines Unternehmens in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beratend zur Seite. Er oder sie wird vom Unternehmer bestellt, nachdem der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durchgeführt hat, um potentielle Gefahrenquellen zu erkennen.

Aufgaben eines Betriebsarztes

Anschließend gehört es zu den Aufgaben des Betriebsarztes, Maßnahmen gegen diese Gefahrenquellen einzuleiten, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Das nennt man Prävention und Gesundheitsförderung. Ab und an begeht der Betriebsarzt die Arbeitsstätte und beobachtet. Es ist wichtig zu wissen, dass der Betriebsarzt nicht dafür da ist, um die Angestellten zu behandeln – dafür ist der Hausarzt einer jeder Person da. Lediglich in Notfälle und bei Erster Hilfe tritt der Betriebsarzt behandelnd in Erscheinung. Dafür ist eine besondere Ausbildung notwendig.

Behandelnd ist der Betriebsarzt jedoch nicht tätig – außer im Notfällen und falls Erste Hilfe vonnöten ist. Um diese Tätigkeit auszuführen, benötigt er als Arzt eine zusätzliche arbeitsschutzmedizinische Spezialisierung. Im Unternehmen ist der Betriebsarzt dem Unternehmer direkt unterstellt und hält eine Stabsstelle inne. Selbstverständlich unterliegt er, wie alle anderen Ärzte auch, der ärztlichen Schweigepflicht – selbst gegenüber dem vorgesetzten Unternehmen. Der Betriebsarzt ist nicht weisungsbefugt und darf keine Unternehmerpflichten übernehmen. Er oder sie ist verpflichtet, mit dem Betriebsarzt zusammenarbeiten und diesen zu beraten.

Außerdem gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge von Versicherten zur Aufgabe von Betriebsärzten. Das dient der Früherkennung und Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. Ferner bestimmt diese Maßnahme, ob ein Beruf (oder bestimmte Tätigkeiten) gesundheitliche Risiken bergen. Wann diese Vorsorge notwendig ist, regelt die Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV).

Wer nach dem Medizinstudium nicht genug hat, kann eine fünfjährige Weiterbildung zum Betriebsarzt absolvieren.

Wie wird man Betriebsarzt?

Wer als Betriebsarzt tätig sein möchte, muss eine aufwändige Ausbildung durchlaufen. Sie beginnt nach dem Erlangen der allgemeinen Hochschulreife mit dem Medizinstudium. Dieses dauert in der Regel sechs Jahre. Daraufhin folgt eine fünfjährige, vollzeitige Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Während dieser Phase sind sich weiterbildende Ärzte als Assistenzarzt tätig. Wem das nicht reicht, kann die Zusatzbezeichnung „Betriebsmediziner“ erwerben. In dem Fall kommt noch ein Jahr Weiterbildung obendrauf. Insgesamt also zwölf Jahre. Die Realität zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Betriebsärzte über 60 Jahre alt ist. Daher wird aktuell versucht, den Beruf und die zugehörige Ausbildung für den Nachwuchs attraktiv zu machen.

Angehende Betriebsmediziner lernen über Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Technik, Wirtschaft, Recht und Sozialversicherungswesen – essentielle Bereiche, in denen sich in ein Betriebsarzt auskennen muss. Die Weiterbildung ist jedoch nicht nur theoretischer Natur, sondern wird von praktischen Erfahrungen begleitet. Um eine Einschätzung des Gehalts zu geben: Das Einstiegsgehalt während der Ausbildungsphase liegt bei etwa 52.000 Euro brutto pro Jahr. Nach Abschluss liegt das Durchschnittsgehalt als Facharzt bei etwa 80.000 Euro aufwärts. In größeren Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern werden Gehälter nicht selten noch höher ausgehandelt. Viele Arbeitsmediziner verwalten eigene Praxen und betreuen mehrere Unternehmen gleichzeitig.

Professioneller Arbeitsschutz  für jedes Unternehmen

Bei weiteren Informationen zu Betriebsärzten und zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, wie es Ihnen am besten passt. Persönlich im nordrhein-westfälischen Remscheid, telefonisch oder per Mail. Einer unserer kompetenten Mitarbeiter widmet sich gerne Ihrem Anliegen.