Sicherheit bei Dacharbeiten, Absturzunfälle vermeiden
Arbeitsschutz

Sicherheit bei Dacharbeiten, Absturzunfälle vermeiden

Jedes Jahr verunglücken unzählige Personen bei Dacharbeiten, nicht selten sogar tödlich. Sei es, weil sie abrutschen oder weil sie durch morsche Dachböden durchbrechen – fast immer sind mangelnde Sicherungsmaßnahmen der Grund. Umso wichtiger ist es, fachkundiges Personal unter Einsatz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen mit dieser Aufgabe zu beauftragen. BAU ARBEITSSCHUTZ

zeigt, was es alles zu beachten gilt, um ein gefahrenloses Arbeiten auf dem Dach zu gewährleisten.

Schornsteinfeger bei Dacharbeiten ungesichert

Wegen Missachtung der sicherheitstechnischen Vorschriften kommt es bei Dacharbeiten immer wieder zu Absturzunfällen. Oft hätten diese schon mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verhindert werden können.

Hohes Sicherheitsrisiko bei Dacharbeiten

Der Begriff „Dacharbeiten“ umfasst alle Arbeiten, die an und auf Dächern ausgeführt werden. Die einzelnen Aufgaben können dementsprechend vielfältig ausfallen und reichen von Dachdeckerarbeiten über Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zu Reinigungsarbeiten. Dass Dacharbeiten als enorm risikoreich einzustufen sind, fand die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heraus. Anhand von Daten aus den Jahren 2009 bis 2016 ermittelte sie, dass mehr als 25% aller tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland aus Abstürzen resultierten. Von den insgesamt 423 Abstürzen, die tödlich endeten, ereigneten sich 136 auf einem Dach. In fast 80% der Fälle war ein Durchbruch durch nicht tragfähige Bauteile die Ursache.

Die Studie lieferte zudem die traurige Erkenntnis, dass schon Stürze aus einer vergleichsweise geringen Arbeitshöhe zum Tod führen können. So stürzten nur rund 35% der Opfer aus fünf bis zehn Metern Höhe. Bei 49 Beschäftigten reichten schon weniger als zwei Meter Höhe aus, um ihnen das Leben zu nehmen. Dabei darf man keinesfalls davon ausgehen, dass mangelnde Berufserfahrung der Grund für die Arbeitsunfälle gewesen sei. So arbeiteten fast 65% der Verunglückten bereits seit mehr als drei Jahren in ihrem Beruf. Nur knapp 10% davon waren ungelernte Kräfte und nicht einmal 3% befanden sich noch in der Ausbildung.

Unfallprävention dank Gefährdungsbeurteilung

Nicht selten ist eine mangelnde Gefährdungsbeurteilung der Grund für Absturzunfälle bei Dacharbeiten. Dabei sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die im Rahmen von Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung festgelegten sicherheitstechnischen Vorschriften einzuhalten. Zu diesen zählt auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese dient dazu, sämtliche Gefährdungen bereits im Vorfeld erkennen und effektive Schutzmaßnahmen dagegen einleiten zu können. Aus der Studie der BAuA ging hervor, dass gerade einmal 56% der Betriebe, in denen sich ein tödlicher Absturzunfall ereignet hatte, eine Gefährdungsbeurteilung hatten durchführen lassen. In den Fällen, in denen eine Gefährdungsbeurteilung vorlag, war diese oft unvollständig oder nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. In gerade einmal 20% der Fälle konnten Unternehmen, in denen sich ein Arbeitsunfall bei Dacharbeiten ereignet hatte, eine vollständige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorweisen. Dass die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften Menschenleben hätte retten können, zeigt, wie wichtig es ist, Arbeitgeber und Angestellte zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu sensibilisieren und aufzuklären.

Arbeiter bei Dacharbeiten mit Absturzsicherung

Absturzsicherungen, Auffangeinrichtungen und individueller Gefahrenschutz dienen dazu, Dacharbeiter bestmöglich bei der Arbeit in der Höhe zu schützen.

Dachbeschaffenheit prüfen, Absturzsicherung installieren

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist zunächst zu überprüfen, ob sich auf dem Dach nicht tragfähige Bauteile befinden. Das können beispielsweise Lichtbänder, Wellplatten oder Lüftungskanäle sein. Da diese oft stark verwittert oder verschmutzt und somit auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind, muss man hierbei besonders sorgfältig vorgehen. In einem nächsten Schritt ist zu überprüfen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um ein weitgehend gefahrenloses Arbeiten auf dem Dach zu gewährleisten. Dabei ist der sogenannte „kollektive“ Gefahrenschutz dem „individuellen“ Gefahrenschutz vorzuziehen. Bevor Beschäftigte also mit Halte- oder Auffanggurten als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung gesichert werden, sollten Verantwortliche Geländer, Abdeckungen und andere Absturzsicherungen installieren. Es folgen spezielle Auffangeinrichtungen wie Schutznetze oder Fanggerüste, die den Betroffenen im Falle eines Ab- oder Durchsturzes auffangen. In vielen Fällen muss das Dach aber gar nicht zwingend betreten werden, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. In diesen Fällen dienen schon Hubarbeitsbühnen oder Arbeitsplattformen als wertvolle Hilfe.

Ferner ist zu beachten, dass Arbeiten auf Steildächern grundsätzlich mit mehr Gefahren verbunden sind als Arbeiten auf einem Flachdach. So genügt auf Flachdächern bereits die Installation eines Geländers und eines Seitenschutzes. Bei Steildächern mit einer Neigung, die 20 Grad übersteigt, müssen zusätzlich Fanggerüste angebracht werden, die an der Traufseite mit seitlichen Netzen oder Drahtgittern versehen sind.

BfAU – Ihr Partner für Arbeitssicherheit

Die Einhaltung aktueller sicherheitstechnischer Vorschriften und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind unerlässlich, um ein sicheres Arbeiten auf dem Dach zu gewährleisten. Das Büro für Arbeit und Umwelt ist Ihr Partner für Sicherheit am Arbeitsplatz. Wenn Sie auf der Suche nach einem externen Spezialisten sind, der Ihren Betrieb in puncto Arbeitssicherheit überprüft, sind Sie bei uns genau richtig. Die erfahrenen Fachkräfte der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE helfen Ihnen gerne dabei, Gefahrenquellen zu erkennen und Arbeitsunfälle so langfristig zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns wahlweise telefonisch, per Mail oder persönlich, um unser umfassendes Leistungsspektrum kennenzulernen. Wir freuen uns auf Sie!