Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz
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Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz

Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür sind ganzheitliche Sicherheitsvorkehrungen die Voraussetzung. Da jeder Betrieb andere bauliche und betriebliche Voraussetzungen aufweist, benötigt es ebenso individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Sicherheitskonzepte, um die Mitarbeiter beispielsweise bei einem Brand optimal schützen zu können.

Während die Rauchmelder-Pflicht in privaten Wohnräumen bundesweit in der Landesbauverordnung festgehalten ist, herrscht bei vielen Unklarheit darüber, ob die Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz und damit auch für gewerblich genutzte Räume gilt. Als Dienstleister und Experte für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Rauchmelder-Pflicht in Gewerberäumen und wie Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Gibt es eine Rauchmelder-Pflicht in Gewerberäumen?

In Deutschland gibt es eine bundesweite Rauchmelder-Pflicht für Eigentümer und Vermieter. Sie sind für die Installation der Rauchmelder sowie die Wartung verantwortlich. Die Installation erfolgt durch den Eigentümer beziehungsweise den Vermieter selbst oder über einen externen Dienstleister. Theoretisch ist es möglich, die Wartung an den Mieter zu übertragen, trotzdem bleiben Vermieter und Eigentümer in der Haftung . Die bundesweite Rauchmelder-Pflicht für Privathaushalte ist gesetzlich seit dem Jahr 2016 festgelegt.

Im Gegensatz zu privat genutzten Wohnräumen gibt es grundsätzlich keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Dazu zählen gewerblich genutzte Räume wie Büros, Hallen und Praxen. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Baden-Württemberg. Hier gilt die Sonderregelung, dass für Räumlichkeiten, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden, ebenfalls eine Rauchmelder-Pflicht gilt. Diese Verordnung soll den Schutz schlafender Menschen gewährleisten. So gilt die Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg beispielsweise für Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafräumen und Hotels. Insgesamt kommt es bei der Rauchmelder-Pflicht auf die Art des Gewerbes an sowie auf die jeweiligen Bestimmungen Ihres Bundeslandes.

Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz

Die Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz ist eine Grundsatzfrage, Bestandteil der Brandschutzordnung und kann im Notfall Leben retten.

Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz: Rauchmelder-Empfehlung

Grundsätzlich haben Rauchmelder die Funktion, schlafende Personen frühzeitig vor der Rauchentwicklung durch einen Brand zu warnen, um die frühzeitige Flucht zu gewährleisten. Dass die Rauchmelder-Pflicht nicht für gewerbliche Räume und Hallen gilt, ist dem Umstand geschuldet, dass gewerbliche Räume nicht zum Schlafen genutzt werden. Deshalb geht man bei Gewerberäumen wie Büros, Arbeitshallen und Praxen davon aus, dass ein Brand frühzeitig bemerkt wird und entsprechend eine Flucht frühzeitig gelingt.

Da das Ziel von Rauchmeldern ist, den Menschen zu schützen, sollten Arbeitgeber nicht nach der gesetzlichen Regelung entscheiden, sondern im Sinne der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter. Weil Brände oft unbemerkt entstehen und häufig erst spät entdeckt werden, sind Rauchmelder zum Schutz der Mitarbeiter zu empfehlen. Dabei sollte immer bedacht werden, dass Rauchmelder im Ernstfall das Leben Ihrer Mitarbeiter retten können.

Erfüllung der Brandschutzverordnung: Rauchmelder-Pflicht

Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im gesamten Betrieb zu gewährleisten. Unabhängig von der Rauchmelder-Regelung sind Arbeitgeber daher gesetzlich dazu verpflichtet, die Brandschutzordnung zu erfüllen. Die Brandschutzverordnung ist Ländersache und beinhaltet daher von Bundesland zu Bundesland individuell festgelegte Anforderungen.

Die Brandschutzverordnung regelt den Brandschutz der Betriebe. Neben Vorschriften für das Verhalten im Brandfall definiert die Verordnung alle Brandschutz-Maßnahmen sowie die Bereitstellung von Flucht- und Rettungswegen. Die Anleitung für das Verhalten und Vorkehrungen für den Brandfall retten im Ernstfall Leben und sind daher nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Deshalb sollte auch die Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz zu den Grundsätzen eines jeden Arbeitgebers gehören. Um einschätzen zu können, in welchen Räumlichkeiten und Arbeitsbereichen die Installation von Rauchmeldern sinnvoll ist, kann der konkrete Bedarf anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Brandschutz mit BAU ARBEITSSCHUTZ

Wenn Sie sich für das Thema Rauchmelder-Pflicht interessieren, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Unser Team der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH berät Sie gerne bezüglich der Rauchmelder-Prüfung und zu unseren vielseitigen Leistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir leisten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und bei sämtlichen weiteren Maßnahmen im betrieblichen Brand- und Explosionsschutz. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.