Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte zur Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Unternehmen höchste Priorität haben. Dabei helfen wir Ihnen gerne!
Gemäß der DGUV-Vorschrift 52 „Krane“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) nur Mitarbeiter beschäftigen, die im Führen des Kranes ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
In unserer Ausbildung zum Kranführer vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Kranen gemäß dem DGUV-Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern.
Ein ausgebildeter Kranführer sorgt für sichere Abläufe beim Bedienen dieser gefährlichen Maschinen. Dieses Investment ist nicht nur lohnend – sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Befähigungsausweis dürfen diese Maschinen nicht bewegt werden.