Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Bei diesen sehr gefährlichen Maschinen können bei falscher Handhabung von ungeschultem Personal schnell Unfälle passieren, die mit aller Kraft verhindert werden müssen.
Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Mitarbeiter beauftragen, die geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
In unserer Ausbildung zum Flurförderzeugfahrer vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.