Regalinspektion

Regalinspektion

Ob Handwerksbetrieb, Großhandel oder Industrieunternehmen – in fast jedem Unternehmen spielen Fachbodenregale oder vergleichbare Regalsysteme eine tragende Rolle. Da Regale im Betrieb als Arbeitsmittel gelten, unterliegen Sie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen demnach gemäß §14 regelmäßig kontrolliert werden.

Mit Inkrafttreten der europäischen Norm DIN EN 15635 hat der Betreiber von Regalsystemen nämlich den einwandfreien Zustand seiner Lagereinrichtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit nachzuweisen. Dies wiederum wird durch die DGUV-Regel 108-007 geregelt.

Gesetzliche Hürden wie diese sind für manch einen Unternehmer nur schwer zu erfassen, geschweige denn umzusetzen. Allzu schnell schleicht sich bei der Eigeninspektion ein Fehler ein und auch im Schadensfall zahlt die Versicherung nicht, wenn die Kontrollen zuvor gar nicht oder von Personen mit mangelnder Fachkompetenz durchgeführt wurden.

Es empfiehlt sich daher eine spezialisierte Fachkraft zu engagieren, welche die Regalanlagen kontrolliert und dem Betrieb ein entsprechendes Prüfzertifikat ausstellt. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber nachweisen, dass die Regalanlagen den gesetzlichen Bedingungen gemäß sachkundig überprüft wurden.

Größere Unternehmen verfügen oftmals über eigene, fest angestellte Fachkräfte, welche die betrieblichen Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin kontrollieren. Insbesondere bei kleineren Betrieben kommt die Festanstellung einer Spezialkraft jedoch nicht in Frage. Extern hinzugezogene Berater sind da eine gute Alternative: Unsere BAU AREITSSCHUTZ Inspekteure garantieren Ihnen optimale Leistung bei größtmöglicher Flexibilität und Kosteneffizienz.

Mindestens einmal jährlich ist die Prüfung von kraftbetriebenen Regalen sowie Regalanlagen erforderlich und muss entsprechend dokumentiert werden. Das Hinzuziehen eines Sachkundigen ist damit nicht nur zu empfehlen, sondern zwingend erforderlich. Treten Schäden häufig an neuralgischen Punkten auf, macht es Sinn, durch eine Analyse deren Ursache zu ermitteln.

Hieraus können vorbeugende Maßnahmen abgeleitet werden, die für den künftigen Betrieb ein reibungsloses Arbeiten mit niedrigem Beschädigungspotenzial ermöglichen.

Mit der BAU-RS „Regalinspektion“ erfüllen Sie nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten Auflagen, sondern haben darüber hinaus auch die Möglichkeit frühzeitig potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und möglichen Sach- und Personenschäden effektiv vorzubeugen. Unser kompetentes Sachverständigenteam hilft Ihnen dabei gerne weiter und klärt mit Ihnen eventuelle Fragen gleich vor Ort im Betrieb.

Sie möchten sich vorab über unser Leistungsportfolio informieren und/oder eine Buchung tätigen? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf! Eine Auflistung der in der Inspektion begriffenen Leistungen finden Sie anbei.

Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen:

  • Prüfung störungsfrei während des laufenden Betriebes
  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen, etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Regel 108-007
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformung und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635, DIN EN 15512, DIN EN 15620 und DIN EN 15629
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette