Maschinensicherheit

Maschinensicherheit – Schließen Sie Risiken aus

Den meisten Menschen ist das CE-Kennzeichen nicht fremd. Es markiert Produkte und Anlagen, die mit den EU-Richtlinien übereinstimmen und somit in der Industrie einwandfrei eingesetzt werden dürfen.

Doch immer wieder sind Objekte im Umlauf, die das CE-Kennzeichen zwar tragen, aber nicht mit den Richtlinien der Europäischen Union einiggehen.

Das ist kein Kavaliersdelikt:
Wer die Richtlinien außer Acht lässt, macht sich strafbar.

Besser Vorsicht als Nachsicht

Die CE-Kennzeichnung steht abgekürzt für „Conformité Européenne“, was auf Französisch „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“ bedeutet. Diese Kennzeichnung darf ausschließlich nach einer offiziellen Konformitätsbewertung des Produkts oder der Anlage durch entsprechende Bevollmächtigte vergeben werden. Sie stellt sicher, dass die Produkte mit der Kennzeichnung einheitlich den europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Falls ihr Unternehmen Produkte oder Anlagen in den Wirtschaftskreislauf bringen möchten, empfiehlt es sich zur Sicherheit und Gesetzeskonformität über Voraussetzungen, Anforderungen und Bedingungen für CE-Kennzeichen informiert zu sein.

Das liegt auch in Ihrem eigenen Interesse. Wann besteht die Pflicht zur CE-Kennzeichnung? Besteht eine Kennzeichnungspflicht auch für gebrauchte Anlagen und Maschinen? Muss die Kennzeichnung erneuert werden oder kann sie verfallen?

Das sind Fragen, die jeder Unternehmer in der Industrie beantworten können sollte und zu denen wir Ihnen gerne Antworten und Hilfestellungen geben.

Wir bieten Ihnen ein komplettes Dienstleistungspaket mit allem, was Sie über CE-Kennzeichnungen wissen müssen und beraten Sie auch gerne in einzelnen Teilbereichen.

Mit unseren Experten an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer sicher, Konformität und Sicherheit für Ihre Produkte zu wahren.

Für welche Produkte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien nach den Grundsätzen des „Neuen Konzepts“ als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:

  • Elektrische Betriebsmittel
  • Einfache Druckbehälter
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten)
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Warmwasserheizkessel
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Medizinprodukte
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
  • Bereichen
  • Sportboote
  • Aufzüge
  • Druckgeräte
  • Maschinen
  • In-vitro-Diagnostika
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • Seilbahnen für den Personenverkehr
  • Messgeräte