Lärm am Arbeitsplatz: So schützen Sie Ihr Gehör
Gesundheitsschutz

Lärm am Arbeitsplatz: So schützen Sie Ihr Gehör

Die Lärmbelastung, der wir im Alltag ausgesetzt sind, wird immer größer und auch auf der Arbeit sind wir vor lauten Geräuschen nicht geschützt. Tatsächlich  haben etwa vier bis fünf Millionen Deutsche mit Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch erhöhte Lärmeinwirkungen zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, sich umfassend dagegen zu schützen. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst.

Ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko

Die Zahlen sprechen für sich: Jeder zweite Erwerbstätige klagt über Lärmbelästigung am Arbeitsplatz und alleine im Jahr 2016 lagen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) 6.850 anerkannte Fälle von Lärmschwerhörigkeit vor; damit gehört diese zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dabei ist es ganz egal, ob die störenden Geräusche von lauten Maschinen oder der Dauerbeschallung des Radios ausgehen. Entscheidend sind Dauer und durchschnittliche Lautstärke, der die Mitarbeiter über den Tag verteilt ausgesetzt sind. Darüber hinaus können Geräusche auch schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als störend empfunden werden, so beispielsweise in Schulen und Kindergärten, wo Erzieher und Erzieherinnen oft über viele Stunden hinweg mit einer fortwährenden Geräuschkulisse konfrontiert werden. Die Folgen sind  vielfältig und können neben den offensichtlichen Beeinträchtigungen des Gehörs wie beim Tinnitus auch aus einem erhöhten Stressniveau resultierende Magen-Darm-Probleme, Herz-Kreislauf-Störungen und ein insgesamt vermindertes Konzentrationsvermögen umfassen. Lärmreduzierung und –prävention gehören somit zu den wichtigsten Punkten der Arbeitssicherheit und sollten auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, deren Durchführung gemäß Arbeitsschutzgesetz für Arbeitgeber verpflichtend ist, berücksichtigt werden.

Raumakustische Maßnahmen

Um den negativen Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz effektiv entgegenzuwirken, können verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Dabei sollte ein Chef seinen Mitarbeitern das Tragen eines Gehörschutzes erst dann ans Herz legen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgereizt sind. Zunächst bietet es sich an, bereits bestehende Lärmquellen weitgehend einzudämmen. So lassen sich beim Maschinenbestand spezielle Kapselungen einbauen, die den Geräuschpegel reduzieren. Beim Neukauf sollte man stattdessen von vornherein die Lärmentwicklung im Blick behalten. Eine weitere raumakustische Maßnahme kann die Unterbringung lauter Maschinen in schalldichten Zellen oder gesammelt an einem Ende des Arbeitsplatzes sein, der in einigem Abstand zum Hauptarbeitsbereich liegt.  Auch schalldämpfende Wände oder Vorhänge erfüllen ihren Zweck. Werden lärmintensive Arbeiten nur zu bestimmten Tageszeiten ausgeführt, ersparen Sie Ihren Mitarbeitern eine Dauerbeschallung.

Persönliche Schutzausrüstung

Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 Dezibel am Tag ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen; ab 85 Dezibel muss er zudem kontrollieren, ob dieser auch tatsächlich verwendet wird. Da Mitarbeiter erfahrungsgemäß nur sehr ungern Gehörschutz tragen und dieser deshalb meist schon zu spät aufgesetzt wird, sollten Unternehmer großen Wert darauf legen, Arbeitnehmer auf die hohe Lärmbelastung hinzuweisen und diesen vor Augen zu führen, welche irreparablen Schäden ein Verzicht auf die Schutzausrüstung nach sich ziehen kann. Eine sinnvolle Investition, mit der Lärm sichtbar gemacht werden kann und die so hilft, seine Mitarbeiter hinsichtlich der Thematik zu sensibilisieren, besteht in einer industriellen Lärmampel, die an Wänden oder Säulen am Arbeitsplatz aufgehängt wird und dem Prinzip der Straßenampel folgend anzeigt, wann ein Gehörschutz erforderlich ist.

In Lärmschutz zu investieren schreckt zunächst ab. Dennoch muss bedacht werden, dass die Kosten für entsprechende Schutzausrüstung meist deutlich geringerer ausfallen als wenn man einen kranken Mitarbeiter, der aufgrund eines durch Lärm ausgelösten Tinnitus monatelang nicht zur Arbeit kommen kann, bezahlen muss.

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