Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist dafür zuständig, während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen. Damit unterstützt er den Bauherrn bei der Wahrung der Baustellensicherheit, die letztlich aber  immer noch in der Verantwortung des Bauherrn liegt. Dem SiGe-Koordinator kommt dabei in erster Linie eine beratende Funktion zu. Deshalb verfügt er in der Regel auch über keine Weisungsbefugnis.

Bestellung des SiGeKo

Laut Baustellenverordnung (BauStellV) sind Bauherrn dazu verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle arbeiten. Wenn der Bauherr über die erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügt, kann er diese Aufgabe auch selbst übernehmen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.

Aufgaben während der Planungsphase

Vorankündigung

Der SiGe-Koordinator unterstützt den Bauherrn schon in der Planungsphase eines Bauvorhabens mit seiner Tätigkeit. So ist er nicht selten für die Erstellung einer Vorankündigung zuständig. Diese ist erforderlich, wenn

  1. Der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet

Oder

  1. Der Arbeitsumfang 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig in einer Arbeitsschicht tätig sind.

Die Vorankündigung muss vom Bauherrn unterschrieben und mindestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eingereicht werden.

SiGe-Plan

Darüber hinaus ist es Aufgabe des SiGeKo, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Der SiGe-Plan stellt Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber vor, trifft Vorkehrungen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen und macht Angaben zu räumlichen und zeitlichen Arbeitsabläufen. Außerdem enthält er Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BauStellV. Mit der bloßen Erstellung des SiGe-Plans ist es jedoch nicht getan. Dieser muss ständig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Unterlage

Auch die Anfertigung der sogenannten „Unterlage“ liegt im Aufgabenbereich des SiGeKo. Ziel ist es, ein möglichst sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der baulichen Anlage zu gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Unterlage wichtige Angaben zu Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z.B. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten).

Aufgaben während der Bauphase

Auch in der Bauphase ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator von entscheidender Bedeutung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  • Identifizierung auf der Baustelle vorhandener Gesundheits- und Sicherheitsrisiken
  • Entwicklung von Gegenmaßnahmen bei der Entdeckung von potentiellen Gefahrenquellen
  • Prüfung der Einflüsse aus der Umgebung auf etwaige Sicherheitsrisiken für die Baustelle
  • Absicherung des Baugrundstücks zur Verhinderung einer wechselseitigen Gefährdung von außen
  • Koordination der Zusammenarbeit der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Organisation und Moderation von Sicherheitsbesprechungen

Ausbildung zum SiGe-Koordinator

Um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und / oder Ausführung von Bauvorhaben
  • Baufachliche Kenntnisse (z.B. als Architekt, Ingenieur oder Techniker)
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
  • Koordinatorenkenntnisse

Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse bekommen angehende SiGe-Koordinatoren in der entsprechenden Ausbildung vermittelt. Diese umfasst mindestens 32 Lehreinheiten und wird von verschiedenen qualifizierten Lehrgangsträgern angeboten. Die Inhalte sind in RAB 30 aufgeführt.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vom BAU ARBEITSSCHUTZ

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