Hautschutzplan

Der Hautschutzplan sichert den betrieblichen Hautschutz der Mitarbeiter, sofern diese mit Substanzen in Berührung kommen, welche sie potenziell schädigen können. Bei der Aufstellung des Plans ist von besonderer Wichtigkeit, diesen individuell an betriebliche Abläufe anzupassen, damit ein größtmöglicher Schutz gewährleistet ist.

Arbeitsschutzgesetz: Erfassung von Gefahrstoffen und weiteren Arbeitsstoffen

Damit ein Hautschutzplan erstellt werden kann, muss zu allererst eine umfassende Analyse der potenziellen Gefahren erfolgen. Alle Prozesse, die durch den Umgang mit Arbeitsstoffen die Haut gefährden könnten, sind ganzheitlich zu erfassen. Neben der Verwendung von Gefahrstoffen sind auch alle weiteren Arbeitsstoffe zu erfassen, bei denen eine Gefährdung durch Hautkontakt erfolgen kann.

Zu den Gefährdungen für die Haut gehören folgende Arbeitsprozesse und Tätigkeiten, die im Arbeitsschutzgesetz festgelegt sind und im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden:

  • Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen, Geräten und anderen Arbeitsutensilien
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit Lösungsmitteln
  • Umgang mit Säuren, Laugen und Ölen
  • Schweißer- und Schneidearbeiten
  • Feuchtarbeiten
  • Käte und Hitze
  • Schutz und Veredelung von Oberflächen, Galvanisieren und Härten
  • Bearbeitung von Werkgegenständen
  • Werkstoffsortierung
  • UV-Strahlung
  • Hautreinigung (sofern sie häufig und intensiv erfolgt)

Das Augenmerk bei der Ermittlung von Maßnahmen liegt auf der Prävention.  Sowohl potenzielle Gefährdungen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, mechanische und physikalische Gefährdungen sind explizit aufzulisten als auch die hierfür vorgesehenen Maßnahmen.

Grundlegende Punkte eines Hautschutzplans

Der Hautschutzplan beinhaltet alle hygienischen Maßnahmen, welche während des Umgangs mit potenziell gefährlichen Arbeitsstoffen zu treffen sind. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur die unmittelbare Tätigkeit während der Arbeit, sondern auch den Schutz der Haut vor und nach der Arbeit:

  • Spezieller Hautschutz vor der Arbeit durch Hautschutzmittel
  • Hautreinigung während der Arbeit: Desinfektion und Regelungen für das Tragen von Schutzhandschuhen
  • Hautpflege nach der Arbeit durch pflegende Hautschutzmittel

Der Hautschutzplan umfasst alle Regelungen über hygienische Schutzmaßnahmen. Hierbei werden alle Gefährdungen während des Arbeitsablaufs berücksichtigt. Auch die Prüfung der als Maßnahme angewandten Hautschutzmittel muss gewährleistet sein. So können bestimmte Stoffe allergische Reaktionen hervorrufen. Da Hautschutzmittel als Schutzkleidung der Mitarbeiter fungieren, müssen diese einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen.

Sicherheit und fachkundige Beratung

Um die Sicherheit der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, obliegt die Erstellung eines Hautschutzplans fachkundiger und sicherheitstechnischer Beratung. Nur so gewährleistet der Plan die größtmögliche Sicherheit der Mitarbeiter. Hierzu gehört auch eine umfassende Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter. Der Hautschutzplan ist zentral und deutlich erkennbar auszuhängen, sodass er jederzeit für die Mitarbeiter zugänglich ist. Außerdem ist der Hautschutzplan regelmäßig und bei Bedarf zu aktualisieren, sodass er immer auf dem neusten Stand ist und auch kleinste Änderungen der Arbeitsabläufe berücksichtigt werden.