Feuerwehrplan

Wenn der Ernstfall eintritt und es zu einem Brand oder einer gefährlichen Rauchentwicklung kommt, ist ein Feuerwehrplan oftmals essenziell für den Einsatz. In Fachkreisen als Brandschutzplan bekannt, enthält er alle relevanten Informationen, die die Feuerwehr braucht, um schnell und effizient eingreifen zu können.

Feuerwehrplan: Unterschiede zu Flucht- und Rettungsplänen

Der Feuerwehrplan ist grundsätzlich von Flucht- und Rettungswegeplänen zu unterscheiden. Während letztere für die Mitarbeiter erstellt werden, um ihnen im Notfall Orientierung zu verschaffen und Fluchtwege aufzuzeigen, wird der Feuerwehrplan speziell für die Einsatzkräfte erstellt, die unmittelbar nach dem Eintreten eines Notfalls vor Ort sind, um Menschen zu retten und die Brandursache zu bekämpfen.

Da der Einsatzplan für die Feuerwehr eine andere Funktion erfüllt, beinhaltet er auch eine abweichende thematische Gewichtung und spezifische Informationen, die für den Rettungseinsatz von Bedeutung sind.

Feuerwehreinsatz – Rettung mit Plan

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass ein Feuerwehreinsatz mit Einsatzplan viel wirkungsvoller durchzuführen ist als bei Fehlen eines solchen Plans. Dieser ermöglicht es, die wichtigsten Fragen unmittelbar zu klären:

  • Wo befindet sich der Brand?
  • Wie viele Stockwerke sind es bis dorthin?
  • Wie gelangt man am schnellsten dorthin?
  • Gibt es weitere Zugänge?
  • Wo befinden sich die Haupthähne und Hauptschalter?
  • Wie können Mitarbeiter, die noch im Gebäude sind, schnellstmöglich evakuiert werden?

Der Plan enthält für die Rettungskräfte alle relevanten Antworten, mit deren Hilfe die Einsatzkräfte schnell und effektiv eingreifen können. Da es sich um ein überlebenswichtiges Dokument handelt, unterliegt die Erstellung standardisierten Richtlinien nach DIN 14095. Ob ein Feuerwehrplan gesetzlich erforderlich ist, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Da Feuerwehrplänen in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung beigemessen wurde, verlangen immer mehr Sonderbauvorschriften die Erstellung solcher Pläne.

Grundpfeiler eines Feuerweheinsatzplans

Die Erstellung von Feuerwehr- bzw. Brandschutzplänen muss immer in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. der zuständigen Brandschutzstelle erfolgen. Da die Landkreise teilweise abweichende Vorgaben zu den standardisierten DIN 14095-Richtlinien angeben, ist für die Erstellung die Fachkenntnis über jegliche Richtlinien von besonderer Bedeutung.

Zu den Grundpfeilern der Feuerwehreinsatzpläne gehören:

  • Die Prüfung der Aktualität alle zwei Jahre
  • Eine sachkundige Person, die den Plan gemäß den vorgegebenen Richtlinien professionell erstellen kann
  • Die Aufklärung über bauliche und anlagetechnisch relevante Gegebenheiten
  • Die Einbeziehung und Kenntnisse über die Brandschutzordnung
  • Die Auflistung relevanter Informationen für die Feuerwehr, wie: Feuerwehrzufahrten, Gefahren, Gefahrstoffe, Rettungsfenster und Rettungswege, Aufzüge, Brandmeldezentrale, Löschwasser-Einrichtungen

Insbesondere Objekten, die über eine unzureichende Löschversorgung verfügen oder bei denen mit besonderen Gefahren zu rechnen ist, sind Feuerwehrpläne dringend zu empfehlen. Hier kommt es im Notfall auf jede Sekunde an.