Brandschutzübung

Obwohl Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfall zu unterweisen, finden nur in den wenigsten Betrieben regelmäßige Brandschutzübungen statt. Dabei ist es wichtig, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, um angemessen reagieren und den entstandenen Schaden auf ein Minimum begrenzen zu können. Erfahren Sie, wie eine Brandschutzübung abläuft, wer für die Durchführung zuständig ist und wie oft sie im Optimalfall wiederholt werden sollte.

Warum ist eine Brandschutzübung sinnvoll?

Wenn es brennt, kann es schnell passieren, dass Panik ausbricht und alles im Chaos versinkt. Um den Schadensfall so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter einen kühlen Kopf bewahren. Die regelmäßige Brandschutzübung ist dabei eine wichtige Hilfe. Je häufiger das richtige Verhalten im Brandfall besprochen und in einer praktischen Übung verinnerlicht wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffenen im Ernstfall auch richtig reagieren. Eine Brandschutzübung vermittelt nicht nur den Mitarbeitern die nötigen Kenntnisse darüber, was bei einem Brand zu tun ist. Auch die Verantwortlichen erhalten Aufschluss über wichtige Details. Fragen, die sich im Rahmen einer Brandschutzübung klären lassen, sind z.B.:

  • Kann die Alarmierung jederzeit unverzüglich ausgelöst werden?
  • Erreicht der Alarm alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten?
  • Können die Mitarbeiter Fluchtwege sicher und schnell benutzen?

Rechtliche Grundlagen

Eine Brandschutzübung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Das legt §10 Arbeitsschutzgesetz fest. Hier heißt es, dass der Arbeitgeber „die Maßnahmen zu treffen [hat], die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Dazu zählt neben der Mitarbeiterunterweisung auch die Brandschutzübung.

Wie oft sollte die Brandschutzübung durchgeführt werden?

Zur Häufigkeit der Brandschutzübung macht der Gesetzgeber keine konkreten Angaben. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hat diese ergeben, dass ein erhöhtes Brandpotenzial im Betrieb besteht, ist die Brandschutzübung entsprechend oft durchzuführen. In Unternehmen mit geringem Brandrisiko sollte die Übung spätestens alle drei Jahre wiederholt werden. Kommen neue Mitarbeiter ins Unternehmen, sind auch diese zeitnah über den betrieblichen Brandschutz zu unterweisen.

Wer ist für die Brandschutzübung zuständig?

Für die Organisation der Brandschutzübung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig. Unterstützung erhält sie vom jeweiligen Brandschutzbeauftragten. Je nach Beschäftigtenzahl und Gefahrenrisiko ist es darüber hinaus erforderlich, einen oder mehrere Evakuierungshelfer für die geordnete Räumung im Brandfall zu bestellen. Konkrete Angaben dazu macht die Arbeitsstättenverordnung.

Ablauf und Inhalte

Die Brandschutzübung setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Evakuierungs- und Löschübung. Bei der Evakuierungsübung geht es darum zu überprüfen, ob Sie alle Mitarbeiter in einer Notsituation schnell und geordnet evakuieren können ohne Personenschäden entstehen zu lassen. Die Beschäftigten sollten sich nach der Räumung des Gebäudes gesammelt bei den dazu vorbestimmten Sammelplätzen einfinden. Die Pflicht zur Räumungsübung ist in gleich zwei Regelwerken vorgeschrieben: In §4 ArbStättV und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3.

Bei der Löschübung steht die Brandbekämpfung mit den dafür vorgesehenen Selbsthilfeeinrichtungen im Mittelpunkt. Ziel ist es, den Beteiligten die Grundkenntnisse einer effizienten Brandbekämpfung zu vermitteln und die Angst vor dem Feuerlöscher zu nehmen. Tatsächlich können nämlich rund 80 Prozent aller Brände ohne Einschalten der Feuerwehr gelöscht werden. Entsprechend wichtig ist es, fachkundige Personen im Betrieb zu haben, die diese Aufgabe übernehmen können. In der Regel werden dafür extra Brandschutzhelfer bestimmt. Selbst wenn Sie es schaffen, den Brand ohne Hilfe der Feuerwehr zu löschen, ist es sinnvoll, diese vorsichtshalber doch zu alarmieren. Auch bei Brandschutzübungen bietet sich die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr gerade in größeren Betrieben an, damit auch die Rettungskräfte bestens auf den Ernstfall vorbereitet sind und sich bereits vorab mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen können.