Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein Regelwerk, welches Informationen und Anweisungen für das korrekte Verhalten im Brandfall beinhaltet. Darüber hinaus macht die Brandschutzordnung Angaben zu Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein Brand überhaupt entsteht. Die Brandschutzordnung muss man ähnlich wie eine Hausordnung im Betrieb aushängen, so dass sie für jeden Mitarbeiter frei zugänglich ist. Ihre Inhalte sind individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten, um den besonderen betrieblichen Gegebenheiten gerecht zu werden.

Brandschutzordnung ist Ländersache

Es herrscht teils große Uneinigkeit darüber, ob Unternehmen zum Aushängen einer Brandschutzordnung verpflichtet sind. Tatsächlich ist dies gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben. Die einzelnen Bundesländer können aber entsprechende Regelungen fällen, da das Brandschutzgesetz auf Länderebene geregelt wird und es diesbezüglich keine bundeseinheitliche Lösung gibt. So fordern einzelne Bundesländer die Brandschutzordnung für besonders gefährdete Betriebe wie Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten und Verkaufsstätten. Daneben können weitere gesetzliche Bestimmungen Unternehmer dazu verpflichten, eine Brandschutzordnung für ihr Gebäude zu erstellen. Entsprechende Informationen können Sie in der Regel dem jeweiligen Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung entnehmen. Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, eine Brandschutzordnung im Betrieb auszuhängen, müssen sich die Beschäftigten aber in jedem Fall an diese halten. Regelmäßige Unterweisungen machen die Mitarbeiter mit Notfallmaßnahmen und den Inhalten der Brandschutzordnung vertraut und sichern so einen geregelten Ablauf, wenn es tatsächlich zum Brandfall kommen sollte.

Gliederung

Gliederung und Gestaltung der Brandschutzordnung richten sich nach DIN 14096. Danach gliedert sich eine Brandschutzordnung in drei Teile:

  • Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in dem entsprechenden Gebäude befinden. Er umfasst meist nicht mehr als eine DIN A4-Seite und enthält nur die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Teil A ist an geeigneten Stellen gut sichtbar im Gebäude auszuhängen.
  • Teil B richtet sich an alle Personen, die sich längerfristig und regelmäßig im Gebäude aufhalten. Das betrifft in der Regel die Beschäftigten eines Unternehmens. Hier werden spezifische Regeln zum Verhalten im Brandfall wie die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung sowie das Freihalten der Flucht- und Rettungswege behandelt. Teil B ist umfangreicher als Teil A und wird den Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
  • Teil C ist ausschließlich für Personen bestimmt, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind. Dazu zählen der Brandschutzbeauftragte, der Brandschutzhelfer sowie der Evakuierungshelfer. Teil C enthält detaillierte Informationen zu den wichtigsten Maßnahmen des Brandschutzes und der Brandverhütung, für die die entsprechenden Personengruppen zuständig sind.

Auf Aktualität achten

Die Brandschutzordnung muss laufend aktuell gehalten werden. Um dies zu gewährleisten, sind sachkundige Personen regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, mit einer Aktualitätsprüfung zu beauftragen. Sollte es tatsächlich zum Brand im Unternehmen kommen, kann die anschließende Überarbeitung der Brandschutzordnung durchaus sinnvoll sein. So lassen sich etwaige Unstimmigkeiten beheben und Verbesserungen vornehmen.