Gefährdungsbeurteilung Corona
Gesundheitsschutz

Gefährdungsbeurteilung Corona

Die fortwährende Corona-Pandemie hat viele Unternehmen regelrecht auf den Kopf gestellt. Ein hoher Grad an Flexibilität war und ist nach wie vor gefragt. Je nach aktuellen Corona-Vorgaben müssen entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kurzfristig eingeführt oder aktualisiert werden. Vor dem Hintergrund der Pandemie muss der Arbeitgeber auch die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um die systematische Erfassung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. In nahezu allen Tätigkeitsbereichen sind die Beschäftigten an ihrem Arbeitspatz gewissen Risiken ausgesetzt. Durch die Erfassung potenzieller Gefährdungen lassen sich geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen aller Art vorzubeugen. Die Gefährdungsbeurteilung obliegt stets einer Dokumentationspflicht. Die Dokumentation dient als rechtssicherer Nachweis, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachgekommen sind, und erleichtert die Durchführung von Aktualisierungen.

Gesetzliche Vorgaben

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz zu der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber auch zur Aktualisierung der Schutzmaßnahmen hinsichtlich des betrieblichen Infektionsschutzes. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sollte es demnach zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen kommen. Darüber hinaus wird die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in weiteren Verordnungen wie der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung gefordert. Durch das Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten werden die Beschäftigten aktiv in die Erstellung einbezogen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Seit Beginn der Pandemie haben sich die Vorgaben bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz häufig geändert. Hinsichtlich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen Arbeitgeber vor ganz neuen Herausforderungen. Aktuell gelten die zum 01.07.2021 aktualisierten Arbeitsschutzregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Einige Maßnahmen bestehen schon länger; andere wurden ergänzt. Bis auf Weiteres gelten folgende Bestimmungen bis 10. September 2021:

Corona-Arbeitsschutzregelungen

Zu den wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf den Infektionsschutz in Unternehmen zählen unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeglichen anderen Personen oder alternativ das Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung. Letztere müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Auch Flüssigseife und Handtuchspenden müssen bereitgestellt werden. Zudem sollte am Arbeitsplatz regelmäßig gelüftet werden. Seit April 2021 müssen Arbeitgeber Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zudem mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anbieten.

Corona 2

Die aktuellen Corona-Arbeitsschutzregelungen beinhalten nun die Pflicht zum zweiwöchigen Testangebot. Die Pflicht zum Angebot der Arbeit im Home-Office besteht weiterhin.

Psychische Belastung

Am Arbeitsplatz kann es neben physischen auch zu psychischen Belastungen kommen. Letztere spielen auch im Rahmen der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle. Auch psychische Belastungen der Beschäftigten müssen bei der Gefährdungsbeurteilung beachtet werden. Unter anderem die Angst vor einer Infektion, die veränderten Arbeitsabläufe und das neue Prinzip der sozialen Distanz können Ursachen für die psychische Belastung von Beschäftigten in Zeiten der Corona-Pandemie sein. Aus der Gefährdungsbeurteilung können sich anschließend Schutzmaßnahmen wie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ergeben.

Gefährdungsbeurteilung im Home-Office

Bereits im Jahr 2016 hat es eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Arbeit von zuhause gegeben. Die Arbeit im Büro und im Home-Office sind rechtlich nahezu gleichgestellt. Auch das Home-Office zählt im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zum offiziellen Arbeitsplatz. Es bestehen ähnliche Gefährdungspotenziale. Demnach verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz auch in Bezug auf die Arbeit im Home-Office zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Anschließend können entsprechende Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Die Arbeit im Home-Office hat seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 stark an Relevanz gewonnen. Mangelhafte Arbeitsbedingungen sind dabei leider nach wie vor keine Seltenheit.

Corona 3

Auch im Homeoffice kann es zu körperlichen sowie psychischen Gefährdungen kommen. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung können auch hier geeignete Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

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