Explosionsschutz im Betrieb
Explosionsschutz

Explosionsschutz im Betrieb

Sowohl Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreiben vor, inwiefern ein betrieblicher Explosionsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter gewährleistet sein muss. Welche Maßnahmen das Gesetz vorschreibt und welche Präventionsmöglichkeiten sich Ihnen darüber hinaus bieten, erklären wir Ihnen in diesem Blogartikel.

Explosionsschutztechnische Maßnahmen im Betrieb

Zu einem umfangreichen und effektiven Explosionsschutz zählen sowohl die Erstellung und Führung eines betrieblichen Explosionsschutzdokuments, als auch das frühzeitige Erkennen und Vermeiden möglicher Schadensquellen. Letzteres ist in §5 des Arbeitsschutzgesetzes explizit geregelt. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört ebenfalls zum betrieblichen Explosionsschutz und hat alle 13 festgeschriebenen Zündquellenarten zu berücksichtigen. Hierbei ist es irrelevant, um welche Art von Betrieb es sich handelt, da sowohl chemische Reaktionen als auch elektrische Anlagen und Ultraschall als mögliche Explosionsherde gelten können.

Anders als beim Brandschutz gibt es beim Explosionsschutz nur wenige Maßnahmen, die nach Eintreten des Ernstfalls größere Sach- und Personenschäden vermeiden können. Daher ist die Prävention hier besonders wichtig und sollte mit entsprechender Sorgfalt durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden. Bei dieser kann es sich entweder um einen betriebsinternen Mitarbeiter handeln, oder um eine externe Fachkraft für Explosionsschutz, was insbesondere bei kleineren Betrieben eine maximale Kosten-Nutzen-Effizienz verspricht.

Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument gemäß §6 der BetrSichV baut auf die Gefährdungsbeurteilung auf, welche sowohl explosive Stoffe im Betrieb nebst weiterer potenzieller Zündquellen ermittelt, als auch eine Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen vornimmt. Auch das Abschätzen möglicher Explosionsauswirkungen und das Festlegen konstrFfuktiver Explosionsschutzmaßnahmen zählen zu den Aufgaben einer rechtlich gültigen Gefährdungsbeurteilung. Auch im Explosionsschutzdokument sollten eine Auflistung der betrieblichen Explosionsrisiken sowie ein entsprechender Maßnahmenkatalog enthalten sein. Die Einteilung der im Verlauf der Gefährdungsbeurteilung erstellten Zonen gemäß Anhang 4 der BetrSichV sollte ebenfalls aus dem Dokument hervorgehen.

Unterweisungen und Schulungen im Betrieb

Effektiver Explosionsschutz ist nur dann wirklich gewährleistet, wenn die Mitarbeiter in den im Explosionsschutzdokument festgelegten Maßnahmen ausreichend geschult sind. Daher sollten Sie diese mindestens einmal jährlich über die Explosionsrisiken im Betrieb aufklären und mit Ihnen gemeinsam entsprechende Handlungsmöglichkeiten erläutern. Damit die Effektivität Ihrer Mitarbeiterschulung sowie eine fachkundige Unterweisung in den gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet ist, empfiehlt es sich, auf das Know-how einer erfahrenen Fachkraft zu setzen. In unserem BGW-Schulungskatalog finden Sie eine Auswahl an Erst- und Wiederholungsschulungen, die wir nach vorheriger Terminabsprache gemeinsam mit Ihnen im Betrieb durchführen. Auf diese Weise profitieren sie von optimalem Nutzen bei bestmöglicher Flexibilität in Ihren internen Arbeitsabläufen.