Immer mehr Kommunen verlangen auch für Bauvorhaben, die nach dem vereinfachten Verfahren erstellt werden, ein Brandschutzkonzept.
Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus
- Vorbeugendem baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz,
- Organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und
- Abwehrendem Brandschutz
Unter Berücksichtigung
- der Nutzung,
- des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes
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