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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer unterteilt sich in die Bereiche Theorie und Praxis.

Der Inhalt der Schulung vermittelt die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes.

Inhalt des theoretischen Teils ist z.B. die baulichen Brandschutzmaßnahmen und weiterführende Vorsorgemaßnahmen. Ziel ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter auf die vorhandenen Einrichtungen (z.B. Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen). Es werden die Brandschutzordnungen A, B, C angesprochen und deren Inhalte erläutert.

Die Brandschutzordnung legt insbesondere fest, wie sich Mitarbeiter innerhalb des Betriebes im Brand- oder Schadensfall zu verhalten haben.

Außerdem ist der "abwehrende Brandschutz", die Funktionsweise und Anwendung von Feuerlöscheinrichtungen, die Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung sowie die Umstände bzw. Bedingungen, die zur Entstehung von Bränden führen, Bestandteil der Schulung.

Beim praktischen Teil der Ausbildung wird an einem "Trainer" das vermittelte Wissen aus dem theoretischen Unterricht angewendet. Mittels eines Pulverlöschers, CO2 Löschers und Schaumlöschers wird einen Brand bekämpft.

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