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Jedes Unternehmen welches Produkte oder Waren herstellt oder mit diesen handelt, lagert diese auf geeigneten Fachbodenregalen oder vergleichbaren Regalsystemen. Mit Inkrafttreten der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 hat der Betreiber von Regalsystemen den einwandfreien Zustand seiner Lagereinrichtung zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes nachzuweisen.

Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Paragraf 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen.

Was bisher in der berufsgenossenschaftlichen Regel ZH 1/428 „Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte (Oktober 1988)“ geregelt worden ist wird jetzt durch die DIN EN 15635 geregelt.

Demnach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass seine Kraft betriebenen Regale sowie Regalanlagen nach Bedarf mindestens jedoch einmal jährlich von einem Sachkundigen / befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft wird. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren.

Hier unterstützen wir Sie gerne mit unserem neuen Serviceangebot „Regalinspektion“. Durch unsere Regalinspektion erfüllen sie nicht nur die vom Gesetzgeber geforderten Auflagen sondern haben darüber hinaus auch die Möglichkeit frühzeitig, dass Unfallgeschehen zu erkennen und damit mögliche Personen und Sachschäden effektiv vorzubeugen.

Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an

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