Eine Information für Bauherren und Architekten 

Mangelhafte Planung sowie fehlende Koordination in der Ausführung sind europaweit die Hauptursachen für die nach wie vor zu hohen Unfallzahlen bei Bauarbeiten. Hier ereignen sich 2,5-mal mehr Arbeitsunfälle als im Durchschnitt der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Die Prävention muss also bereits in der Planungsphase einsetzen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wirkungsvoll zu gewährleisten.

Erstmalig in der Geschichte des Arbeitsschutzes wendet sich eine Vorschrift nicht unmittelbar alleine an Unternehmer, sondern an die Bauherren. Auf Sie als Bauherrn kommt dabei ein ungewohnter und fremder Bereich zu, zu dessen Bewältigung es sicher angebracht ist, sich von Fachleuten beraten zu lassen. Wir möchten Sie bei der praktikablen Handhabung und Umsetzung der BauStellV gerne unterstützen und beraten.

Nicht auf die “leichte Schulter“ nehmen, sollte der Bauherr seinen Pflichten im Rahmen der Baustellenverordnung nicht nachkommen, wird er möglicherweise bei einem Schadenereignis auf der Baustelle entsprechend "zur Kasse" gebeten.

Obwohl die als " neue Baustellenverordnung " bezeichnete Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schon seit dem 1. Juli 1998 (überarbeitet 2004) gilt, sind sich die meisten Bauherren über deren Bedeutung beim Hausbau nicht bewusst.

Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass neben den am Bau tätigen Handwerkern nunmehr auch der Bauherr - als Verursacher - für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich ist. Den Bauunternehmen werden dagegen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt. Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkenntnis am Bau verfügt, muss er einen so genannten SiGe - Koordinator mit den geforderten Leistungen beauftragen. In der Regel sind hier Architekten oder speziell ausgebildete Sicherheitsingenieure die qualifizierten Ansprechpartner.

Der Planverfasser / Architekt hat seinen Bauherrn rechtzeitig auf die Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung hinweisen (Hinweispflicht). Auch bei der "schlüsselfertigen" Vergabe an einen Generalunternehmer bzw. Bauunternehmer oder dem Erwerb eines Ausbauhauses ist der Bauherr verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Baufachleute empfehlen hier, entsprechende Zusätze in den Bauverträgen aufzunehmen.

Ob und wie sich die versprochenen Ergebnisse tatsächlich einstellen, wird die Zukunft zeigen. Wie bei vielen Gesetzen und Vorschriften muss mit Sinn und Verstand an die praxisgerechte Umsetzung im betrieblichen Alltag auf Baustellen herangegangen werden.

Fazit:

In der Regel sind schon bei kleineren Bauvorhaben, z.B. bei Einfamilienhäusern einzelne Leistungen nach der Baustellenverordnung zu beachten. Die Überprüfung erfolgt zurzeit durch die zuständigen Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter.