Immer wieder sind Produkte und Anlagen im Umlauf, die nicht mit den EU-Richtlinien übereinstimmen und dennoch die CE Kennzeichnung tragen. Wussten Sie, dass sich Unternehmen damit strafbar machen? Die CE Kennzeichnung steht für „Conformité Européenne“ was bedeutet: Übereinstimmung mit EU-Richtlinien. Die CE Kennzeichnung darf nur nach einer offiziellen Konformitätsbewertung durch entsprechende EU-Bevollmächtigte vergeben werden und stellt sicher, dass die Produkte mit der CE Kennzeichnung einheitlich den europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Wenn Sie Produkte, bzw. Anlagen in den Wirtschaftskreislauf bringen, sollten Sie im eigenen Interesse bestens über die Voraussetzungen, Anforderungen und Bedingungen der CE Kennzeichnung informiert sein. Wann besteht die Pflicht zur CE Kennzeichnung? Besteht eine CE Kennzeichnungspflicht auch für gebrauchte Anlagen und Maschinen? Das sind Fragen, die Sie bewegen und die wir Ihnen gerne beantworten.
Wir bieten Ihnen ein komplettes Dienstleistungspaket zum Thema CE Kennzeichnung an, beraten Sie aber auch gerne in einzelnen Teilbereichen. Mit unseren Experten an Ihrer Seite gehen Sie auf Nummer Sicher, Konformität und Sicherheit für Ihre Produkte zu wahren.